Beim Disagio (auch Abschlag oder Abgeld genannt) handelt es sich um den Differenzbetrag zwischen dem ausgezahlten Betrag an den Kreditnehmer und dem Rückzahlungsbetrag des Darlehens. Das Disagio findet vor allem bei Hypotheken Anwendung. Die Höhe des Disagio richtet sich in der Regel nach dem aktuellen Zinsniveau (bei einer Zinsbindungsfrist von 5 Jahren ist ein Disagio von 10 Prozent üblich), nach dem Rang der Hypothek im Grundbuch und nach der Laufzeit.
Die Funktion des Disagios ist es, die vorausbezahlten Gebühren bei Darlehensaufnahme abzudecken. Auch vorausbezahlte Zinsen können im Disagio enthalten sein und führen zu einer Verringerung der laufenden Zinszahlung. Vor allem bei Immobilienfinanzierungen kann sich das Disagio auf die Steuerzahlung auswirken – vorausbezahlte Leistungen können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden.
Wer ein Disagio nutzen möchte, sollte sich das vorher gut überlegen, denn es muss immer der Darlehensbetrag einschließlich Disagio zurückgezahlt werden. Das Disagio hat den Vorteil, dass durch die Zinsvorauszahlungen die monatliche Belastung sinkt. Allerdings ist der Darlehensbetrag höher, als er eigentlich sein müsste.
Selbstnutzer von Immobilien können das Disagio nicht mehr von der Steuer absetzen. Für Darlehensnehmer, die eine Immobilie vermieten möchten, ist die Absetzung als Werbungskosten möglich.