Ein tilgungsfreies Darlehen, auch endfälliges Darlehen genannt, ist dadurch gekennzeichnet, dass während der Kreditlaufzeit nur Zinsen und keine Tilgungen zu leisten sind. Tilgungsfreie Darlehen finden z.B. Anwendung, wenn auf einen begrenzten und bekannten Zeitraum Eigenmittel vorfinanziert werden. Beispielhaft zu nennen wäre eine bestehende Lebensversicherung, welche erst in 5 Jahren zur Auszahlung gelangt, über deren Rückkaufswert jedoch bereits bei Finanzierung verfügt werden soll. Für den Kunden bietet sich der Vorteil, dass nur die Zinsen zu leisten sind und damit die monatliche Belastung geringer ist. Die Rückzahlung ist durch die auszuzahlende Ablaufleistung der Lebensversicherung gesichert.
Weiterhin finden tilgungsfreie Darlehen insbesondere Anwendung, wenn der Zinsaufwand durch den Kreditnehmer steuerlich berücksichtigt werden kann. Da keine Tilgungen erfolgen ist die Zinsbelastung über die gesamte Laufzeit des Darlehens relativ hoch und führt zu deutlichen Steuereinsparungen. Beispielhaft zu nennen wären hier Finanzierungen von vermieteten Immobilien oder Finanzierungen von Photovoltaik-Anlagen. Im Gegenzug werden durch die Kreditnehmer meist sogenannte Ersatztilgungen separat angespart, z.B. in Form einer Lebensversicherung oder eines Fonds, aus welchen das endfällige Darlehen bei Fälligkeit zurückgeführt werden soll. Sollten keine Ersatztilgungen angespart werden, kann der Wertverfall des Finanzierungsgutes schnell dazu führen, dass die Verbindlichkeiten den finanzierten Vermögenswert übersteigen.
Die dauerhaft hohe Zinsbelastung, welche im Fall der steuerlichen Anrechenbarkeit als Vorteil zu werten ist, ist im Gegenzug als deutlicher Nachteil zu sehen, sofern die Zinsen steuerlich nicht geltend gemacht werden können. Da keine Tilgungen geleistet werden ist der Zinsbetrag auf die Gesamtlaufzeit gerechnet deutlich höher, als bei Finanzierungen mit laufender Tilgung. Insbesondere bei reinen Privatfinanzierungen (nicht vermietete Immobilien oder sonstige Rendite-Objekte) ist somit diese Finanzierungsform meist nachteilig für den Kreditnehmer.
Eine Ausnahme können hier z.B. Sofortfinanzierungen über Bausparmittel darstellen, bei welchen in der Ansparphase ebenfalls tilgungsfreie Darlehen gewährt werden, da bei diesen Finanzierungen durch den Bausparer staatliche Förderungen gewährt werden (z.B. Wohn-Riester) und gleichzeitig eine gleichbleibende monatliche Belastung über die Finanzierungslaufzeit erreicht werden kann. Durch diese weiteren Vorteile kann der Nachteil der höheren Zinsbelastung ausgeglichen werden.