Werden Kreditverträge geschlossen, sind die Zinsen während der Laufzeit bzw. während der Zeit der Zinsbindung unveränderlich. Für Kreditnehmer bedeutet dies Planungssicherheit, die Banken hingegen refinanzieren sich für diesen Zeitraum und nehmen beispielsweise Termingelder der Kunden an oder begeben festverzinsliche Wertpapiere. Grundsätzlich ist es daher nicht möglich, einen bestehenden Kredit während der Zinsbindungszeit vorzeitig zurückzuzahlen, sofern keine Sondertilgungsvereinbarungen oder flexible Rückzahlungsmöglichkeiten vereinbart worden sind.
Bei einer vorzeitigen Verfügung, die nicht vertraglich vereinbart wurde, muss die Bank ihre Refinanzierung auflösen, was mitunter zu Verlusten führt. Diese Verluste muss der Kreditnehmer dann ausgleichen, und zwar in Form einer Vorfälligkeitsgebühr. Allerdings muss der Kunde mit der Vorfälligkeitsgebühr nicht den kompletten Schaden der Bank ausgleichen, sondern lediglich die Differenz aus Schaden und dem Ertrag eines neu verauslagten Kredites. Schließlich ist die zurück gezahlte Kreditsumme jetzt wieder frei und kann wieder als neues Darlehen an andere Kunden ausgegeben werden.
Die Höhe der Vorfälligkeitsgebühr richtet sich demnach auch sehr stark am derzeitigen Zinsniveau sowie dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Zins aus. Ist das Zinsniveau bei Rückzahlung niedriger, wird die Vorfälligkeitsgebühr relativ hoch ausfallen, denn die Bank kann den neuen Kredit nur zu niedrigeren Zinssätzen ausgeben. Bei mehreren Tausend Euro Restschuld sowie einer noch sehr langen Restlaufzeit kann dabei die Vorfälligkeitsgebühr noch immer einige Hundert, wenn nicht gar Tausend Euro betragen.
Ist das Zinsniveau hingegen bei Ablösung des Darlehens gestiegen, wird die Vorfälligkeitsgebühr relativ niedrig ausfallen, denn der Schaden der Bank ist begrenzt.
Um bei der vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens nicht über Gebühr mit Kosten belastet zu werden, bieten einige Seiten im Internet die Möglichkeit, die Vorfälligkeitsgebühr überschlägig zu berechnen. Auch bei der eigenen Hausbank kann die Vorfälligkeitsgebühr berechnet werden, nicht selten verlangen die Banken für diesen Service jedoch eine Gebühr.