Wenn eine Privatperson einen Kredit aufnimmt, hat dieser Kredit in der Regel eine feste Laufzeit. Die Bank berechnet die Zinsen, die der Kunde zu zahlen hat, für die gesamte Laufzeit des Kredits. Nach Vergabe des Kredits kann das Kreditinstitut die Zinszahlungen als feste Einnahme einrechnen, bis die letzte Rate eingegangen ist. Es kann aber vorkommen, dass ein Kunde einen Ratenkredit oder auch einen Kredit, der zum Kauf oder zum Bau eines Hauses oder einer Wohnung gedacht war, vorzeitig zurückzahlen möchte oder muss. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die finanzierte Immobilie im Falle einer Scheidung oder wegen Arbeitslosigkeit verkauft werden muss. Aber auch Glücksfälle im Leben, wie beispielsweise ein Lotteriegewinn oder eine Erbschaft, können dazu führen, dass Kredite vorzeitig zurückgezahlt werden.
Für die Banken bedeutet solch eine vorzeitige Kreditablösung allerdings einen Verlust, da ihnen dadurch Zinsen entgehen. Um sich für diesen Ausfall zu entschädigen, berechnen die Kreditinstitute daher meist so genannte Vorfälligkeitsgebühren. Die Höhe dieser Vorfälligkeitsgebühren richtet sich nach der Restlaufzeit des Kredits sowie den zum Zeitpunkt der Kreditkündigung gültigen Marktzinsen. Die Bank prüft weiterhin, zu welchem Zinssatz der Kredit ursprünglich abgeschlossen wurde und wie die Chancen stehen, zum Zeitpunkt der vorzeitigen Kreditauflösung weitere Kredite zu vergeben.
Je höher die Differenz zwischen dem ursprünglichen Zinssatz für den Kredit und den zum Zeitpunkt der Kreditkündigung gültigen Zinsen ist, umso höher werden auch die Vorfälligkeitsgebühren ausfallen. Auch eine Bearbeitungsgebühr für die vorzeitige Ablösung des Kredits wird meist noch mit eingerechnet.
Die Vorfälligkeitsgebühren werden nur auf Antrag des Kunden berechnet und werden auf einen bestimmten Tag hin ausgerechnet, da das zum Zeitpunkt der Kreditkündigung gültige Zinsniveau ausschlaggebend für die Berechnung ist. Wer sich nur unverbindlich über die Höhe der Vorfälligkeitsgebühren für einen laufenden Kredit informieren möchte, kann auch Vorfälligkeitsgebühren-Rechner im Internet nutzen. Dabei ist aber zu beachten, dass diese Rechner immer nur ungefähre Werte angeben und niemals zu 100 % stimmen.