Beim Erwerb einer Immobilie gibt es viele Personen und Behörden, die am Kauf mit verdienen wollen. In der Regel wenden diese sich an den Käufer. So können bereits einige tausend Euro ausgegeben worden sein, bevor der Erwerber überhaupt die Schlüssel für sein Objekt ausgehändigt bekommen hat. Denn zusätzlich zum Kaufpreis der Immobilie muss der Erwerber die so genannten Erwerbsnebenkosten zahlen, die bis zu 10 % des Kaufpreises der Immobilie ausmachen können.
Zu diesen Erwerbsnebenkosten gehören die Gebühren für den Notar ebenso wie für das Grundbuchamt. Ist der Kauf durch Vermittlung eines Maklers zustande gekommen, erhält dieser ebenfalls eine Courtage, die sich am notariellen Kaufpreis orientiert.
Um alle Voraussetzungen zu erfüllen, die mit der Eigentumsumschreibung zusammenhängen, ist auch die Grunderwerbsteuer durch den Erwerber zu bezahlen. Diese beträgt 3,5 % des im notariellen Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreises der Immobilie. Erst wenn der Käufer die Grunderwerbsteuer entrichtet hat, kann neben anderen Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgen.
Der Sinn dieser Grunderwerbsteuer erschließt sich allerdings den meisten Käufern nicht. So wurde vor einigen Jahren gegen die Festsetzung der Grunderwerbsteuer bei Immobilienverkäufen geklagt. Das geschah allerdings erfolglos, sodass jeder Immobilienkäufer diese Steuer weiterhin entrichten muss.
Allerdings besteht die Möglichkeit, den festzusetzenden Betrag „künstlich“ zu reduzieren. Zwar bleibt es bei den festzusetzenden 3,5 %, allerdings anders als die Maklercourtage wird die Grunderwerbsteuer nach dem im notariellen Kaufvertrag beurkundeten Preis für die Immobilie berechnet. Wenn bei einer gebrauchten Immobilie z. B. eine Küche mit übernommen wird oder einige Möbel verbleiben in dem Objekt, kann dafür ein Betrag angesetzt werden, der dann vom eigentlichen Preis für die Immobilie abgezogen wird. Als Berechnungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer wird dann seitens der Finanzbehörden dieser Preis zugrunde gelegt.
Die Grunderwerbsteuer ist eine ärgerliche Steuer, aus der der Erwerber keinen Nutzen ziehen kann. Von daher sollte versucht werden, den festzusetzenden Betrag wenigstens ein wenig zu drücken. Denn auch wenn dadurch vielleicht nur wenige hundert Euro gespart werden, so ist das auch Geld, was für andere Dinge verwandt werden kann.