Die Grundschuldbestellung beim Notar

19. Mai 2009 | Rubrik: Baufinanzierung / Immobilienfinanzierung

Der Erwerb einer Immobilie wird sehr oft zu einem großen Teil finanziert. Es muss ein Immobiliendarlehen bei einer Bank oder einem sonstigen Kreditinstitut aufgenommen werden. Für die Aufnahme des Kredits verlangt das Kreditinstitut natürlich Sicherheiten. Als Sicherheit beim Immobiliendarlehen dient die Immobilie selbst.
In Deutschland sind sämtliche Immobilien im Grundbuch verzeichnet.

Für die dingliche Sicherung des Immobiliendarlehens wird eine Grundschuld an dem im Grundbuch verzeichneten Grundbesitz bestellt. Die Grundschuldbestellung erfolgt bei einem Notar. In der notariellen Urkunde muss festgehalten sein, über welche Höhe die Grundschuld bestellt wird, wie hoch der Zinssatz im Falle der Zwangsversteigerung sein soll, für wen die Grundschuld bestellt wird und an welcher Rangstelle diese im Grundbuch eingetragen werden soll.

Diese Angaben sind für den Fall einer eventuellen Zwangsversteigerung von großer Wichtigkeit. Kommt es hierzu, wird der Grundschuldgläubiger nach den im Grundbuch eingetragenen Angaben befriedigt.
Nachrangige Grundschuldgläubiger können in diesem Fall oft nur einen Teil des ihnen zustehenden Geldbetrags erhalten. Dies besonders dann, wenn die Immobilie zu einem sehr günstigen Preis versteigert wird.

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