Jeder Kreditantrag, der von einem Kreditnehmer bei einer Bank gestellt wird, muss einer so genannten Kreditantragsprüfung unterzogen werden. Weil Verbraucherkredite heute standardisierte Bankprodukte sind, erfolgt diese Prüfung nicht mehr manuell sondern automatisch mithilfe entsprechender Software.
Zur Kreditantragsprüfung gehören das Einholen der Schufa, das Scoring und die Haushaltsrechnung. Diese drei Kriterien sind ausschlaggebend dafür, ob einem Kreditantragsteller ein Kredit gewährt wird. In Fachkreisen wird das Bonitätsprüfung genannt. Die Bank muss das Risiko einschätzen, dass ihr entsteht, wenn sie dem Antragsteller einen Kredit gewährt.
Die Angaben aus der Schufa geben der Bank Hinweise auf das Zahlverhalten des Kreditantragstellers in der Vergangenheit und daraus wird das Zahlverhalten in der Zukunft abgeleitet. Kreditantragsteller, in deren Schufa Informationen über nicht bediente Kredite stehen, werden demzufolge mit großer Wahrscheinlichkeit keinen weiteren Kredit bekommen. Über die so genannte Haushaltsrechnung wird die Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers berechnet. Das heißt, die Bank ermittelt, inwieweit das Einkommen des Antragstellers ausreicht, um seine Lebenshaltungskosten zu bestreiten und außerdem die Raten des Kredites zu tilgen. Grundsätzlich muss das Einkommen über der so genannten Pfändungsfreigrenze liegen. In den Neunziger Jahren wurde zusätzlich das umstrittene Scoring Verfahren im Rahmen der Kreditantragsprüfung eingeführt. Hier werden die Antragsteller nach einem Ampelsystem mit Punkten bewertet. In die Bewertung fließen solche Kennzahlen wie der Familienstand, das Alter, der Beruf und die Wohnanschrift ein. Im Ergebnis des Scoring wird der Antragsteller mit Punkten bewertet und ist entweder rot, gelb oder grün. Nur wenn er grün ist, seine Schufa in Ordnung und die Haushaltsrechnung positiv, wird der Kredit ohne Weiteres genehmigt.
Da heute viele Kreditanträge online gestellt werden, ist eine Kreditzusage immer vorläufig. Das heißt, erst wenn die Vertragsunterlagen komplett eingereicht sind, wird abschließend geprüft, ob die Angaben des Kunden richtig waren und der Kredit ausgezahlt werden kann. Hat ein Kreditantragsteller beispielsweise im Antrag angegeben, dass er 2.500 Euro Netto verdient und bei Einreichung der Unterlagen stellt sich heraus, es sind 2.500 Euro Brutto, muss der Antrag unter den gegebenen Bedingungen erneut geprüft werden.