Die neue Richtlinie für Verbraucherkredite, die im Juni 2010 in Kraft getreten ist, ermöglicht Kreditkunden nun, Kredite ohne grundschuldrechtliche Absicherung ohne Einhaltung von Kündigungsfristen jederzeit zurückzuzahlen. Auch Baufinanzierungskredite können auf Wunsch vorzeitig zurückgezahlt werden, allerdings sind hier deutlich längere Kündigungsfristen zu beachten. Nach Ablauf von zehn Jahren können diese Kredite mit einer sechsmonatigen Frist gekündigt werden.
Sowohl bei Verbraucherkrediten wie auch bei einer vorzeitigen Rückzahlung von Baufinanzierungskrediten haben die Banken das Recht, eine Vorfälligkeitsgebühr zu erheben. Diese Gebühr ermittelt sich aus der Restlaufzeit sowie der noch offenen Kredithöhe des Darlehens sowie aus dem ursprünglich vereinbarten Zins und dem aktuellen Zinsniveau. Mit der Vorfälligkeitsgebühr wollen die Banken ihren entgangenen Verlust amortisieren, denn sie haben schließlich bis zum Ende der Vertragslaufzeit mit den Erträgen aus den Darlehen gerechnet.
Soll ein bestehender Kredit mit einem neuen Kredit abgelöst werden, wird die Umschuldung in der Regel von der neuen Bank vorgenommen. Diese lässt sich nach Abschluss des Darlehensvertrages den Ablösesaldo von Krediten nennen, der zum jeweiligen Ende der Kündigungsfrist noch besteht. Dieser Betrag wird dann von der Bank überwiesen, um den bestehenden Kredit vollständig zurückzuzahlen.
Im Ablösesaldo der Kredite sind dann zum einen die noch offene Restschuld sowie die noch anfallenden Zinsen bis zum Ende der Vertragslaufzeit enthalten. Bei Verbraucherkrediten oder Ratenkrediten, bei denen die Zinsen bereits bei Vertragsabschluss für die gesamte Laufzeit berechnet werden, können auch Zinsrückrechnungen enthalten sein. Zuzüglich kann der Ablösesaldo von Krediten auch anfallende Bearbeitungsgebühren sowie die Vorfälligkeitsgebühren für die vorzeitige Darlehensrückzahlung enthalten. Der Gesamtbetrag ist dann zum genannten Termin an die Bank zu überweisen.
Sofern für Verbraucherkredite eine Kreditversicherung abgeschlossen wurde, wird die noch nicht in Anspruch genommene Versicherungsleistung an den Kreditnehmer zurückgezahlt, denn auch hier wurde die Versicherungsprämie zum Vertragsbeginn in einer Summe überwiesen. Die Rückrechnung erfolgt jedoch nicht direkt über den Ablösesaldo, sondern nachträglich nach Kreditrückzahlung durch die Versicherung, mit der die Kreditversicherung abgeschlossen wurde.