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"Der clevere Weg zum Kredit" - Kredite Infoportal

(kredite-infoportal.de)

Ablösesumme (Kredit)

Die Kreditaufnahme bei einem Finanzdienstleister (z.B. Banken, Sparkassen) über einen bestimmten Eurobetrag bedarf stets eines Kreditvertrages. In diesem Kreditvertrag werden alle Details der Rückzahlung, unter anderem Ratenhöhe, Zinssatz, Sicherheiten, aber auch die Ablösesumme, genau beschrieben bzw. beziffert. Nun gibt es mehrere Möglichkeiten, wann eine Ablösesumme für einen Kredit fällig werden kann. Zum einen, wenn die Laufzeit des Kreditvertrages endet und noch eine Restschuld vorhanden ist. Diese Summe muss dann umgehend beim Kreditgewährenden abgelöst werden. Oder aber es wird ein neuer Kreditvertrag beider Parteien über die Höhe dieser Restschuld abgeschlossen.

Vorzeitige Kreditbeendigung

Eine weitere Möglichkeit besteht in einer vorzeitigen Beendigung des Kreditvertrags. Die aktuelle Schuldsumme zu diesem Zeitpunkt, zuzüglich vereinbarter Vorfälligkeitskosten an den Kreditgeber, entsprechen dann in ihrer Summierung der Ablösesumme. Von der Ablösesumme abgezogen werden können seitens des Kreditnehmers unter anderem z.B. Rückkaufswerte von Restschuldversicherungen, zuviel bezahlte Kreditgebühren – auch aus Notarkosten und Grundbucheintragungen resultierend, bereits geleistete Zinsen für den Zeitraum nach dem Ablösetermin und dergleichen.

Kreditübertragung

Ebenfalls kann eine Kreditübertragung an einen anderen Kreditgeber zu einer Ablösesumme beim bisherigen Kreditgewährenden führen. Dieses Kreditgeschäft findet in der Regel zwischen zwei Finanzdienstleistern, sprich von Bank zu Bank, statt. Bei der Kreditübertragung werden zugleich auch die hinterlegten Sicherheiten des Kreditnehmers an den neuen Kreditgewährenden übertragen.

Rechtslage

Jeder Kreditpartner (Kreditgeber und Kreditnehmer) hat nach dem BGB das Recht auf Ablösung eines Kredites = Ablösungsrecht. Macht eine Partei gegenüber der anderen Partei Schwierigkeiten, einer entsprechenden Ablösung eines Kredits zuzustimmen, können ohne weiteres rechtliche Mittel geltend gemacht werden. Die Inanspruchnahme eines Rechtsbeistandes (Rechtsanwalt) ist in diesem Fall ratsam.

31. Dezember 2009

Kategorie: Kreditlexikon / Glossar Stichworte: Kreditablösung

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