Im Zusammenhang mit Immobilienfinanzierungen kann ein Aufwendungsdarlehen unter bestimmten Voraussetzungen mit der Zielsetzung in Anspruch genommen werden, Wohneigentum zu erwerben.
Ein wesentliches Charakteristikum des Aufwendungsdarlehens besteht darin, dass diese Form des Darlehens für den jeweiligen Kreditnehmer mit einem sehr vorteilhaften Zinssatz verbunden ist. Ein Aufwendungsdarlehen ist nicht wie konventionelle Hypothekendarlehen bei einem Bankinstitut erhältlich. Vielmehr handelt sich hierbei um eine gezielte Förderung durch den Staat in der Form eines Darlehens mit sehr günstigen Zinsen.
Generell kann ein vorteilhaftes Aufwendungsdarlehen nur unter Einhaltung bestimmter staatlich vorgegebener Einkommensgrenzen in Anspruch genommen werden. Denn der Staat möchte in erster Linie diejenigen Kreditnehmer mit einem Aufwendungsdarlehen gezielt fördern, die sich andernfalls den Erwerb von Wohneigentum wegen der relativ hohen zinslichen Belastung im Falle eines Hypothekendarlehens eines Bankinstituts niemals leisten könnten.
Das Aufwendungsdarlehen ist in besonderem Maße für kinderreiche Familien oder Alleinverdiener geeignet. Die Inanspruchnahme des Aufwendungsdarlehens geht im Allgemeinen so vonstatten, dass dem Darlehensnehmer das Aufwendungsdarlehen erst dann gewährt wird, wenn dieser die Kriterien bezüglich der Einkommensgrenzen erfüllt. Die Darlehenshöhe orientiert sich an dem Einkommen und darüber hinaus auch an der geplanten Größe der Wohnfläche. Die Darlehensrückzahlung erfolgt dann durch den Kreditnehmer in Form von Monatsraten, welche aus Tilgung und Zinsen zusammengesetzt sind. Gegebenenfalls können auch Aufwendungsdarlehen gewährt werden, welche zunächst einmal eine Zeit lang tilgungs- und zinsfrei sind.