Ein Bausparvertrag eignet sich gerade auch im Hinblick auf die staatlichen Förderzulagen aus dem so genannten Wohn-Riester ideal für eine Immobilienfinanzierung. Denn es sind nicht nur die günstigen Zinsen für das Bauspardarlehen, sondern auch die Möglichkeit, durch die vermögenswirksamen Leistungen und den einkommensabhängigen staatlichen Zulagen wie die Wohnungsbauprämie oder die Arbeitnehmersparzulage eine schnellere Zuteilung zu erreichen bzw. die Höhe der eigenen Tilgungsraten zu senken. Allerdings ist es in nicht wenigen Fällen so, dass der Bausparvertrag bei Erwerb einer Immobilie noch nicht zuteilungsreif ist oder dass ein solcher Vertrag noch gar nicht abgeschlossen worden ist. Dann kann der Bausparvertrag zwar dennoch in die Immobilienfinanzierung einfließen, wird aber durch die Bank entsprechend vorfinanziert, d.h. die Bausparsumme wird in vollem Umfang über ein Darlehen der Bank finanziert und der Bausparvertrag an die Bank abgetreten.
Eine solche Bausparvertrags-Vorfinanzierung ist für den Immobilienerwerber auch kein Nachteil. Denn die Zinsen für das Vorfinanzierungsdarlehen liegen in etwa in gleicher Höhe wie das nach Zuteilung des Vertrages spätere Bauspardarlehen. Hinzu kommen allerdings die Sparraten bis zur eigentlichen Zuteilung des Bausparvertrages. Diese können reduziert werden, sollten die vermögenswirksamen Leistungen des Bausparers mit in den Vertrag einfließen. Außerdem können auch die VL des Ehepartners in den Vertrag eingezahlt werden, sollte dieser diese bekommen. Das senkt die Sparrate zusätzlich. Die jährlichen Zulagen aus der Riester-Zulage können ebenfalls als Sparrate in den Bausparvertrag einfließen, sollte ein entsprechend den Vorschriften der Riester-Förderung fähiger Vertrag abgeschlossen worden sein.
Ist der Bausparvertrag dann zuteilungsreif bespart, d.h. ist neben dem Guthaben auch die Bewertungszahl erreicht, muss das Bauspardarlehen abgerufen werden, damit das Vorfinanzierungsdarlehen entsprechend getilgt werden kann. Die Tilgungsraten können sich wiederum aus den vermögenswirksamen Leistungen zusammensetzen. Auch die Riester-Zulage kann bei einem förderfähigen Bausparvertrag zur Tilgung herangezogen werden.
Insgesamt lässt sich sagen, dass eine Bausparvertrags-Vorfinanzierung bei einer Immobilienfinanzierung immer in Betracht gezogen werden sollte, gerade auch angesichts der günstigen Zinsen für das Vorfinanzierungsdarlehen sowie der Einbeziehung der vermögenswirksamen Leistungen.