Die Zahlungsfähigkeit (Bonität) des Kunden ist bei der Finanzierung einer Kaufsache besonders wichtig. Neben Informationen über eidesstattliche Versicherungen, bestehende Insolvenz und Haftanordnung werden zudem aktuelle Inkassomerkmale bei der Bonitätsprüfung sichtbar. Wer eine Finanzierung durch Darlehen, Kredite, Leasing oder eine Baufinanzierung abschließen will, muss sich in der Regel einer Bonitätsprüfung unterziehen.
Wie und was wird geprüft?
Zur Prüfung der persönlichen Kreditwürdigkeit wird zumeist eine Auskunft bei der Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) eingeholt. Der Zweck ist, den Kreditgeber vor Kreditausfällen und gleichzeitig den Verbraucher vor Überschuldung zu schützen. Neben Kreditinstituten, Kreditkartenunternehmen und Leasinggesellschaften sind Handel, Internethandel, Versandhandel so wie Telekommunikations- und andere Unternehmen die Kredite vergeben und Inkassounternehmen, Geschäftspartner der Schufa.
Die Banken und Vertragspartner liefern der Schufa die Daten über ihre Kunden. Die Einwilligung des Kunden vorausgesetzt. Einige Daten werden z. B. aus öffentlichen Quellen, wie das Schuldnerverzeichnis der Amtsgerichte beschafft. Die Schufa speichert neben dem Namen, das Geburtsdatum, die frühere und gegenwärtige Anschrift auch Daten über die Aufnahme und Abwicklung von Geschäftsbeziehungen.
Positiv- und Negativmerkmale
Bei vertragsgemäßer Abwicklung erhält der Kunde („Positivmerkmale“) bei gerichtlicher Vollstreckungsmaßnahme und nichtvertragsgemäßem Verhalten („Negativmerkmale“). Im Allgemeinen werden die gespeicherten Daten bei positiver Erledigung nach drei Jahren gelöscht.
Banken und Unternehmen wenden sich an die Schufa damit die Zahlungsfähigkeit gewährleistet werden kann. Denn die Negativmerkmale sind für die Gewährung eines Darlehen, beim Leasing oder einer Baufinanzierung entscheidend. Hierbei zählen zum Beispiel Mahnbescheide, Kündigung wegen Ratenverzug, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Scheckrückgaben, Mahnbescheide, Zahlungsverzug und Gehaltspfändungen. Wer über einen Negativeintrag verfügt erhält in der Regel keine Finanzierung oder muss einige Bedingungen erfüllen, damit es zu einem Vertragsabschluss kommt.
Schufa und weitere Bonitätsprüfung
Neben der Schufa-Auskunft wird das bisherige Kreditverhalten des Kunden in Betracht gezogen. Die letzten Gehaltsabrechnungen, der Arbeitsvertrag und Kontoauszüge sind weite Möglichkeiten zur Bonitätsprüfung und werden vor allem von Banken zur Vorlage verlangt. Die Prüfung bei großen Baufinanzierungen oder hohen Krediten fällt umfangreicher aus als bei keinen Ratenkrediten. Ist die Bonität- bzw. Kreditwürdigkeit positiv, steht der Kreditvergabe nichts mehr im Weg.