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"Der clevere Weg zum Kredit" - Kredite Infoportal

(kredite-infoportal.de)

Bürgschaftsgebühr

Bürgschaften sind momentan, da der Staat den Bürger verpflichtet, für einzelne Unternehmen zu bürgen, ohne danach gefragt zu werden, in aller Munde und das Wort „Bürgschaft“ hat einen negativen Beiklang erhalten. Herkömmliche Bürgschaften sind fester Bestandteil größerer finanzieller Aufwändungen, wie sie etwa bei der Anschaffung von Wohneigentum entstehen. In der Regel bürgt die Bank für die Solvenz ihres Kunden, falls dieser etwa zum Kauf eines Hauses ein größeres Darlehen benötigt und eine Ratenzahlung vereinbart ist.

Eine solche Bürgschaft ist mit erheblichen Kosten verbunden, die sich aus dem Aufwand für die Verwaltung des Vorgangs sowie die Prüfung des Risikos ergeben; hinzu trägt der Bürge das Risiko, falls der Darlehensnehmer insolvent gehen sollte.

Um diese Kosten zu decken, wird vom Darlehensnehmer in der Regel eine Bürgschaftsgebühr verlangt. Meist wird diese in Form einer Einmalzahlung mit dem aufgenommenen Darlehen verrechnet, so dass der Darlehensnehmer nicht mit zusätzlichen monatlichen Zahlungen belastet wird. Eine solche Bürgschaftsgebühr wird auch als „Avalgebühr“ oder „Avalprovision“ bezeichnet.

23. April 2009

Kategorie: Kreditlexikon / Glossar Stichworte: Aval-Provision

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