Die Frage nach einer Darlehensablösung kann sich für jeden Schuldner stellen: eine unerwartete Erbschaft, die Zahlung einer Abfindung, der Verkauf der Immobilie oder die Umschuldung mit günstigeren Konditionen können Anlässe sein, bestehende Darlehensverträge aufzulösen. Unterschiede in der Behandlung einer Kreditablösung bestehen zwischen Konsumentenkrediten und Immobilienfinanzierungen.
Bei Konsumentenkrediten ist eine Darlehensablösung gemäß der Verbraucherkreditrichtlinie unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist möglich. Beträgt die Restlaufzeit des Kredites ein Jahr oder länger, muss eine Vorfälligkeitsentschädigung von 1 % des Tilgungsbetrags geleistet werden. Liegt die verbleibende Kreditlaufzeit darunter, beträgt die Zahlung lediglich 0,5% des Einzahlungsbetrages. Diese Regelung gilt nicht nur für Ablösungen, sondern auch für Sondertilgungen.
Die Ablösung von Immobilienfinanzierung unterliegt anderen rechtlichen Rahmenbedingungen. Rückzahlungen sind generell möglich bei Verkauf des Beleihungsobjektes, Ablauf der Zinsbindung, Nutzung des Sonderkündigungsrechtes des Kreditnehmers nach den ersten zehn Jahren einer Zinsfestschreibung oder bei Tod des Kreditnehmers. Vorzeitige Rückzahlungen bei Schicksalsschlägen wie Scheidung, Arbeitslosigkeit oder -unfähigkeit werden von Banken oft aus Kulanzgründen akzeptiert.
Bei Ablauf der Zinsbindung oder Nutzung des Sonderkündigungsrechtes nach zehn Jahren (bei längerer Zinsfestschreibung) beschränkt sich die Ablösesumme auf den aktuellen Darlehenssaldo. In den anderen Fällen erfolgt eine vorzeitige Rückzahlung während der Zinsbindung, die mit einer die Restschuld erhöhenden Vorfälligkeitsentschädigung verbunden ist. Diese reguliert den Zinsschaden, der der Bank durch Aufhebung einer Festzinsvereinbarung entsteht. Er ermittelt sich meist aus der Differenz zwischen Wiederanlage- und dem im Darlehensvertrag vereinbarten Zinssatz.
Eine Darlehensablösung muss wegen den Kosten, die dadurch entstehen können, gut überlegt sein. Während diese bei Konsumentenkrediten überschaubar und kalkulierbar sind, können bei Immobilienkrediten schnell fünfstellige Vorfälligkeitsentschädigungen entstehen. Eine Darlehensrückführung aus Eigenmitteln ist dann in der Regel empfehlenswert, wenn der Darlehenszins über einem möglichen Anlagezins (gegebenenfalls nach Abgeltungssteuer) liegt. Die Umschuldung von Verbindlichkeiten in nominal günstigere Darlehen kann dagegen gerade bei kürzeren Restlaufzeiten wegen der anfallenden Vorfälligkeitsentschädigung teurer sein, als die Aufnahme eines Forwarddarlehens zum Zinsbindungsende.