Es sind wohl nur die wenigsten Menschen finanziell so gut gesittet, dass sie den Kauf einer Immobilie ohne die Aufnahme entsprechender Kredite bewerkstelligen können. Wenn die Einkommensverhältnisse es zulassen und auch sonst keine Bedenken gegen eine entsprechende Kreditbewilligung bestehen, werden die Kreditinstitute in der Regel auch eine Immobilienfinanzierung unterstützen, zumal eine eigene Immobilie auch angesichts der privaten Altersvorsorge immer mehr an Bedeutung gewinnt.
Ein wesentlicher Unterschied bei einer Immobilienfinanzierung besteht allerdings im Vergleich zu einem einfachen Konsumentenkredit bei der sehr umfassenden Prüfung vor der Bewilligung und der nach Bewilligung erforderlichen Absicherung der Kreditsumme. Das ist nur mehr als verständlich angesichts der bisweilen doch sehr hohen Kreditsumme von mehreren zehntausend Euro. Sichern sich die Kreditinstitute bei einem Konsumkredit lediglich über das Einkommen des Kreditnehmers ab, so wird bei der Vergabe eines Immobilienkredites die Eintragung im Grundbuch notwendig. Durch die Eintragung einer Grundschuld bzw. einer Hypothek sichert sich die Bank ihr Geld in der Weise ab, das für den Fall, dass der Kreditnehmer den Kredit nicht mehr regelmäßig bedienen kann oder die Ratenzahlung gänzlich einstellt, die Bank die Zwangsversteigerung der Immobilie beantragen kann. Aus dem Erlös kann dann der Kredit vollständig getilgt werden, was aber nur in den seltensten Fällen möglich ist. Die Befriedigung der Gläubiger aus dem Erlös der Zwangsversteigerung erfolgt dem Range nach. Das bedeutet, dass der Gläubiger, der an vorderster Stelle im Grundbuch eingetragen ist, zuerst Geld erhält und die anderen Gläubiger erst im Anschluss daran. Insofern ist es auch verständlich, dass die meisten Banken eine Absicherung an erster Rangstelle erwarten.
Die Absicherung der Immobilienkredite erfolgt also über die Eintragung einer entsprechenden Grundschuld oder Hypothek. Zuvor allerdings muss der Kreditnehmer diese Eintragung vor einem Notar notariell beurkunden lassen. Dieser reicht dann die Urkunde beim Grundbuchamt mit der Bitte um Eintragung ein. Die Kosten einer solchen Eintragung trägt immer der Kreditnehmer; nicht selten lassen sich Banken die Eintragung auch durch einen entsprechenden Brief bestätigen, der ihnen zugleich auch als Vollstreckungstitel dient.