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"Der clevere Weg zum Kredit" - Kredite Infoportal

(kredite-infoportal.de)

Grundpfandrecht

Wenn Verbraucher bei ihrer Bank um einen Kredit bitten, wird diese neben der Bonität des Kunden auch die Frage nach entsprechenden Sicherheiten stellen. Denn kein Kreditinstitut wird einer größeren Kreditvergabe ohne entsprechende Sicherheit zustimmen. Das mag bei einem Verbraucherkredit lediglich der Nachweis eines ausreichenden monatlichen Einkommens sein. Bei einer Immobilienfinanzierung indes, bei der es um ganz andere Finanzierungssummen geht als z.B. beim Kauf einer neuen Küche, ist die Immobilie selbst die Sicherheit. In dem Zusammenhang lässt sich die kreditgebende Bank ein so genanntes Grundpfandrecht im Grundbuch eintragen. Das geschieht in Deutschland entweder durch eine Hypothek oder eine Grundschuld.

Beide Arten dieser Grundpfandrechte sichern dem Gläubiger, also der Bank, ein Recht auf Verwertung der Immobilie zu, sollte der Immobilienerwerber mit seinen Zins- und Tilgungsleistungen in Verzug geraten oder gar gänzlich einstellen. Dann ist neben der Kreditkündigung auch die Zwangsversteigerung denkbar, um aus dem Erlös den Kredit zu tilgen.

Insofern ist es auch verständlich, dass jeder Gläubiger die Eintragung seines Rechts an möglichst erster, also rangbereiter, Stelle anstrebt. Manche Banken vergeben ihr Darlehen nur unter der Voraussetzung, dass ihr Recht an erster Stelle eingetragen wird und drohen ansonsten damit, den Kredit nicht zu bewilligen. Denn wenn tatsächlich eine Zwangsversteigerung droht, erhalten aus dem Erlös immer die Gläubiger zuerst das meiste Geld, die an vorderster Stelle im Grundbuch ihr Recht eingetragen haben. Da die Praxis aber zeigt, dass der Erlös einer Zwangsversteigerung mitunter nicht ausreicht, damit alle Gläubiger ihre Forderungen aus dem Zwangsversteigerungserlös befriedigen können, müssen nicht wenige Banken am Ende im besten Fall auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten.

Neben den gängigen Grundpfandrechten Hypothek und Grundschuld gibt es jedoch noch ein drittes Grundpfandrecht: Die so genannte Rentenschuld. Hier verpflichtet sich der Schuldner, eine regelmäßige Zahlung in Form einer Rente an den Gläubiger zu leisten. Sie ist in der heutigen Zeit allerdings eher unüblich wird oftmals auch in eine Grundschuld umgewandelt. Sie kann aber auch durch Zahlung einer einmaligen Summe vom Schuldner nach fristgerechter Kündigung abgelöst werden.

18. Januar 2011

Kategorie: Kreditlexikon / Glossar

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