Die Hamburger Sparkasse, kurz Haspa, ist eine regionale Sparkasse, die nach eigenen Worten fest in der Metropolregion Hamburg verwurzelt ist. Wurde das Institut Anfang des 19. Jahrhunderts als „Sparkasse für weniger betuchte Bürger“ gegründet, sieht sich die Bank heute als Allrounder für alle Kunden, und zwar sowohl für Privat- wie auch für Geschäftskunden.
Um junge Menschen zu unterstützen, wird der Haspa StudentenKredit angeboten. Dieses Darlehen soll durch monatliche Auszahlungen Studenten die Möglichkeit geben, ihr Studium per Kredit zu finanzieren. Dies macht die Aufnahme eines Nebenjobs nicht mehr nötig, so dass sich Studenten Zeit zum Studieren nehmen können.
Anders als bei klassischen Krediten wird der Haspa StudentenKredit nicht in einer Summe, sondern in monatlichen Raten ausgezahlt. Hierdurch kann mit der Kreditsumme sowohl die Miete wie auch die Studiengebühr oder aber weitere Kosten gedeckt werden. Zusätzliche Unterstützung der Eltern ist dann nicht mehr nötig. Die Hamburger Sparkasse bietet den Studenten eine monatliche Auszahlung von bis zu 400 Euro. Die monatlichen Auszahlungen können ohne einen Leistungsnachweis bis zu sechs Jahre bezogen werden, um so ausreichend Zeit zum Studieren zu haben.
Trotz der bequemen Ratenauszahlung sollten Studenten nicht unberücksichtigt lassen, dass für den Kredit Zinskosten fällig werden. Die Hamburger Sparkasse verspricht dabei zwar einen attraktiven, variablen Zins, der unabhängig vom Studiengang und von der Laufzeit vereinbart wird, dieser kann sich jedoch Marktveränderungen anpassen. Um stark steigende Zinsen zu vermeiden, bietet die Haspa für den StudentenKredit eine Zinsversicherung an, die eine Zinsobergrenze beinhaltet, die nicht überschritten werden darf.
Zudem ist es nach dem Abschluss des Studiums notwendig, den Kredit zurückzuzahlen. Die individuelle Rückzahlung wird nach Abschluss des Studiums vereinbart, da Studenten auf Wunsch eine Karenzzeit in Anspruch nehmen können. Die Karenzzeit kann bis zu zwei Jahre betragen, die Rückzahlung des Kredites muss in zehn Jahren erreicht sein. Während dieser Karenzzeit ist keine Rückzahlung notwendig, lediglich die Zinskosten müssen getragen werden.