Unter Instandhaltung versteht man alle baulichen Maßnahmen an einer Immobilie, die dazu führen, dass deren Wert erhalten bleibt. Dazu gehören z. B. Ausbesserung oder Erneuerung von Fassaden, Dächer, Türen, Fenster oder Inneneinrichtungen. Da in der Regel eine Baufinanzierung über einen längeren Zeitraum geplant wird, müssen bereits beim Abschluss der Finanzierung Kosten, die über die Jahre zur Instandhaltung anfallen können, mit berücksichtigt werden um einen drohenden Werteverlust zu vermeiden.
Instandhaltungskosten sollten aber immer aus den laufenden Geldeinnahmen und niemals über zusätzliche Kredite finanziert werden um die Immobilie nicht weiter zu belasten. Dazu sollten von Anfang an bereits entsprechende Rücklagen gebildet werden. Als Faustregel gilt, dass pro Monat etwa 0,1 % des Immobilienwertes gespart werden sollte. Dieser Betrag kann in Abhängigkeit besonderer baulichen Voraussetzungen je nach Objekt natürlich nach oben und unten schwanken.
Reichen die finanziellen Mittel zu Beginn der Finanzierung nicht aus um mit dem Aufbau einer Rücklage zu beginnen, so sollte dies aber spätestens nach Ablauf von etwa 5 Jahren begonnen werden um nach 10 Jahren, wenn erfahrungsgemäß mit dem Auftreten der ersten Reparaturen zu rechnen ist, über ein Grundkapital für Instandhaltungsmaßnahmen zu verfügen.
Der Aufbau einer Rücklage für unvermutete notwendige Investitionen, sei es aus Gründen, die nicht vorhersehbar waren oder ihre Ursache in dem normalen Alterungsprozess haben, ist daher zwingend notwendig um nicht nur den Wert der Immobilie zu erhalten sondern auch, um sich später nicht unverhältnismäßig hoch wieder neu verschulden zu müssen (siehe Renovierungsdarlehen).