Im Bereich des PKW Leasing gibt es die Form des Restwertvertrages und die des Kilometervertrages. Bei einem Kilometervertrag ist die vereinbarte Kilometerlaufleistung neben der Laufzeit und dem Restwert des Fahrzeuges die Grundlage für die Berechnung der zu zahlenden Leasingrate. Der Leasingnehmer zahlt nur entsprechend der vereinbarten Kilometerlaufleistung und gibt das Fahrzeug am Ende der Vertragslaufzeit an den Händler zurück.
Privatpersonen, die sich an Stelle der Finanzierung für den Abschluss eines Leasingvertrages entschließen, wird empfohlen, immer einen Kilometervertrag abzuschließen. Das setzt natürlich voraus, dass der Leasingnehmer weiß, wie viele Kilometer pro Jahr er mit dem Fahrzeug unterwegs sein wird.
Angenommen der Leasingnehmer schließt den Leasingvertrag über 24 Monate ab und fährt jährlich 20.000 Kilometer, dann hat das Fahrzeug am Ende der Vertragslaufzeit bei 40.000 Kilometer einen bestimmten Restwert, der aus vorhandenen Restwerttabellen entnommen wird. Die Differenz zwischen Kaufpreis für das Fahrzeug und Restwert stellt den Betrag dar, für den der Kunde im Nutzungszeitraum Leasingraten bezahlen muss. Dabei wird vorausgesetzt, dass er sich an die vereinbarte Kilometerlaufleistung hält. Für gefahrene Mehrkilometer muss der Kunde sonst nachzahlen und eventuelle Minderkilometer werden ihm erstattet. Vorteil für den Leasingnehmer, er muss sich mit dem Händler am Ende der Leasingzeit nicht um den Restwert des Fahrzeuges streiten, wenn es sich in einem normalen Gesamtzustand befindet, das Restwertrisiko trägt der Händler.
Wer sich als Privatperson auf einen Leasingvertrag einlässt, sollte immer berücksichtigen, dass Leasingverträge während der Vertragslaufzeit normalerweise unkündbar sind. Das heißt, wenn sich die finanzielle Situation des Leasingnehmers während der Laufzeit des Vertrages ändert, ist er dennoch verpflichtet, den Leasingvertrag zu erfüllen, auch wenn er sich das Fahrzeug eigentlich nicht mehr leisten kann.