Bausparverträge sind aufgrund des sehr günstigen Zinssatzes für das Bauspardarlehen sehr gut geeignet für die Finanzierung einer Immobilie. Wenn der Sparvertrag allerdings noch nicht vollständig bespart wurde, der Immobilienkauf aber in unmittelbarer Zukunft bevorsteht, dem bieten die Banken dennoch die Möglichkeit an, den Bausparvertrag mit in die Finanzierung einfließen zu lassen. Auch die staatlichen Zulagen des so genannten „Wohn-Riesters“ werden im Übrigen in besonders zertifizierte Bausparverträge eingezahlt und können somit ebenfalls vor Zuteilung des Bausparvertrages der Finanzierung einer Immobile dienen.
Möglich ist das durch den so genannten Kombikredit, eine Kombination aus Bausparvertrag und Kredit (siehe auch Konstantdarlehen). Dabei ist es unerheblich, ob bereits ein Bausparvertrag besteht oder nicht und wenn ja, in welcher Höhe er bereits bespart wurde. Denn der Kredit, das so genannte Vorausdarlehen, wird in Höhe der Bausparsumme abgeschlossen. Während der Ansparphase zahlt der Kreditnehmer für das Vorausdarlehen lediglich die Zinsen, die sich scheinbar in gleicher Höhe wie das Bauspardarlehen bewegen. Eine Tilgung unterbleibt bis das Bauspardarlehen abgerufen wird. Dafür zahlt der Kreditnehmer allerdings die vereinbarten Sparraten bis zur Zuteilung in den Bausparvertrag ein. Die vermögenswirksamen Leistungen können ergänzend ebenfalls in den Vertrag einfließen und reduzieren insoweit den Eigenanteil des Bausparers. Ist der Bausparvertrag dann zuteilungsreif beginnt die Tilgungsphase durch Abrufen des Bauspardarlehens. Auch wenn der Bausparer letztlich nicht merkt, dass er neben dem Bausparvertrag auch noch das Vorausdarlehen bedienen muss, so handelt es sich doch um zwei eigenständige Verträge in deren Folge er seinen Bausparvertrag an die Bank als Sicherheit für das Vorausdarlehen abtritt.
Allerdings warnen nicht wenige Verbraucherschützer für die scheinbar so günstigen Kombi-Kredite der Bausparkassen. Denn während Banken bei der Vergabe ihrer Kredite immer den Effektivzinssatz angeben müssen, müssen die Bausparkassen diesen nicht nennen bzw. sie können die Kosten, die den Effektivzins beeinflussen wie z.B. die Bearbeitungsgebühr, heraushalten. Wäre dem nicht so und die Bausparkassen wären wie jede Bank verpflichtet, sämtliche mit der Bearbeitung des Vertrages im Zusammenhang stehenden Kosten zu benennen, wäre ein Kombikredit am Ende mitunter sogar teurer als manch klassischer Hypothekenkredit.