Auf der Suche nach einer geeigneten und günstigen Baufinanzierung wird man seitens vieler Banken oft mit einem so genannten Wertgutachten konfrontiert, welches für die Ermittlung des Kreditbedarfs und der Kreditkonditionen verlangt wird. Nicht selten wird im gleichen Zug angeboten, dass dieses auch von dieser Bank angefertigt wird. Die Kosten für Wertgutachten werden in Form einer Zusatzgebühr auf den Kredit aufgeschlagen und somit vom Kunden getragen. Die Kosten für Wertgutachten können dabei entweder pauschal anfallen und bewegen sich meist um einen Fixpreis von mehreren hundert Euro oder die Kosten für Wertgutachten werden prozentual von der zu vergebenden Kreditsumme abhängig gemacht.
Ein Wertgutachten bietet der Bank natürlich eine Sicherheit für einen zu vergebenden Kredit, um vorab festzustellen, wie viel sich im Falle eines Kreditausfalles möglicherweise mit dem beliehenen Wert tatsächlich am Markt erzielen lässt. Anhand des Verkehrswertes, abzüglich des Sicherheitsabschlages, wird somit festgelegt, welche Kreditsumme angeboten werden kann und zu welchen Konditionen. Das Wertgutachten bietet auch dem Kunden einen Vorteil, da er so vorab zu seiner eigenen Kostenkalkulation und der eines Architekten oder einer Baufirma eine dritte Meinung erhält.
Das Problem bei den Kosten für ein Wertgutachten ist jedoch, dass diese Kosten überhaupt nicht vom Kunden getragen werden müssen – denn die Feststellung des Verkehrswertes und des Beleihungsrisikos gehört zu den gesetzlich verankerten Kernaufgaben einer Bank. Es liegt bei einem Wertgutachten vor allem im Eigeninteresse der Bank, den Wert feststellen zu lassen und nicht primär im Interesse des Kunden. Die von den Banken für die Kosten eines Wertgutachtens, welche häufig als Schätzgebühr oder Wertermittlungsgebühr ausgewiesen werden, sind somit rein rechtlich nicht vom Kunden einzufordern. Sie müssen dieses zwar vor der Vergabe eines Kredites in Auftrag geben, um anhand dessen ihre Entscheidung zu treffen, aber sie haben hierfür auch die anfallenden Kosten, auch im Falle von Fremdkosten durch Beauftragung Dritter, zu tragen.
Vertragsklauseln, die dem Kunden somit die Kosten für ein Wertgutachten bei einer Baufinanzierung auflegen, sind rechtlich nicht zulässig und diese Kosten müssen nicht übernommen werden. Jedoch beschreiten Banken in diesem Fall oft einen Mittelweg – statt das Wertgutachten selbst in Auftrag zu geben, soll dieses vom Kunden erbracht werden. In diesem Fall wird die gesetzliche Vorgabe teilweise umgangen, da diese zwar eine Entscheidung auf Basis eines Wertgutachtens verlangt, aber nicht vorschreibt, wer dieses zu erbringen hat.