Wer bei einer Bank oder bei einer Sparkasse einen Kredit aufnehmen möchte, muss nicht nur Zinsen für den Kredit bezahlen, sondern meist auch in der einen oder anderen Form Kreditabschlussgebühren. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Kleindarlehen handelt, mit dem der neue Laptop, ein Urlaub oder eine kleinere Renovierung bezahlt werden soll, oder ob es sich um eine große Finanzierung, zum Beispiel für den Kauf eines Hauses oder einer Wohnung, handelt. Die Höhe der Kreditabschlussgebühren richtet sich in den meisten Fällen nach der Höhe der Darlehenssumme. Je nach Kreditinstitut fallen dabei zwischen einem Prozent und drei Prozent der Darlehenssumme als Kreditabschlussgebühren an. Nur in wenigen Fällen berechnen Kreditinstitute in Deutschland eine pauschale Kreditabschlussgebühr. Allerdings sind die Gebühren bei den Direktbanken im Internet oft nicht so hoch wie die Kreditabschlussgebühren bei Filialbanken. Dies liegt daran, dass Internetbanken nicht so hohe Kosten für die Miete und den Unterhalt von Geschäftsräumen aufbringen müssen. Diese Ersparnisse geben die Internetbanken an ihre Kunden weiter, indem sie die Kreditabschlussgebühren und die sonstigen Kreditnebenkosten möglichst niedrig halten.
Gebühren nur bei tatsächlichem Kredit-Abschluss zulässig
Kreditabschlussgebühren dürfen dem Kreditnehmer nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn der Kreditvertrag tatsächlich zustande kommt. Für eine bloße Kreditanfrage, die ein Verbraucher zum Beispiel stellt, um die Angebote mehrerer Kreditgeber miteinander vergleichen zu können, darf eine Bank keine Kreditabschlussgebühren in Rechnung stellen. Kreditabschlussgebühren werden dem Kreditnehmer dabei nicht separat belastet. Stattdessen wird der Betrag der Kreditabschlussgebühren auf die Kreditsumme aufgeschlagen, wodurch sich die Gesamtsumme für den Kreditnehmer entsprechend erhöht. Durch den Aufschlag der Kreditabschlussgebühren erhöht sich für den Kreditnehmer neben der Gesamtsumme also auch entweder die Höhe der monatlichen Rate oder die Laufzeit des Kredits.
Wer einen Kredit aufnimmt, bekommt von der Kredit gebenden Bank in der Regel zwei Zinssätze genannt. Der eine Zinssatz ist der Nominalzinssatz (siehe Nominalzinsen), der die reinen Zinsen für den Kredit angibt. Für den Kreditnehmer ist allerdings der Nominalzinssatz nicht sehr aussagekräftig, da neben den Zinsen auch noch andere Kosten für einen Kredit anfallen. Neben Bearbeitungsgebühren, Kosten für Kontoauszüge, Schätzkosten für vom Kreditnehmer bereitgestellte Kreditsicherheiten und ein eventuelles Disagio, also ein Abzug von der vereinbarten Kreditsumme, gehören auch die Kreditabschlussgebühren zu den Nebenkosten für einen Kredit. Werden alle Kreditnebenkosten mit einberechnet, erhält man den Effektivzinssatz für einen Kredit. Erst dieser Effektivzinssatz ermöglicht es einem Kreditnehmer, verschiedene Kreditangebote miteinander zu vergleichen und das günstigste Angebot herauszusuchen. Alle Kreditinstitute in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, neben dem Nominalzins auch immer den Effektivzins für einen Kredit anzugeben.
Die Kreditabschlussgebühren werden dem Kreditnehmer immer belastet und auch dann nicht erstattet, wenn er den Kredit vorzeitig ablöst. Es erfolgt auch keine anteilmäßige Erstattung der Kreditabschlussgebühren.
Manchmal findet man Kreditangebote, die damit werben, dass sie keine Kreditabschlussgebühren in Rechnung stellen. Obwohl solche Angebote auf den ersten Blick günstig aussehen, ist es auch hier sehr wichtig, sich den effektiven Zinssatz anzusehen. Nur über die Höhe des Effektivzinssatzes ist es möglich, einen realistischen Vergleich mehrerer Kreditangebote durchzuführen und so mitunter viel Geld zu sparen.