Die SCHUFA hat ihren Sitz in Wiesbaden und ist die Abkürzung für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. Die Aufgabe der SCHUFA besteht darin, ihre angehörigen Vertrags- und Geschäftspartner vor Kreditausfällen und Verbraucher vor Überschuldung zu schützen. Die Daten der Kunden erhält die SCHUFA von ihren Vertragspartnern sowie aus öffentlichen Quellen. Gespeichert werden dabei: Namen, Geburtsort und Geburtsdatum, Geschlecht, aktuelle und frühere Anschriften. Des Weiteren Leasing- und Kreditverträge, Kreditkartenausgabe, Girokontoeröffnung, Handel- Kundenkonto, Zahlungsverhalten (Mahnungen, gerichtliche Zahlungsurteile), Kontomissbrauch, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung sowie Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
Wer erhält Auskunft und welche?
Die SCHUFA darf nicht jedem die gespeicherten Daten mitteilen. Die SCHUFA ist nur berechtigt die Daten weiterzugeben, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Aber auch dann werden nur bedingt Informationen erteilt. Alle gespeicherten Daten sind nur für den Kunden ersichtlich dessen Daten bei der SCHUFA vorliegen. Jeder Verbraucher besitzt das Recht eine Eigenauskunft zu beantragen.
Die Geschäfts- und Vertragspartner erhalten nur begrenzt Informationen.
A–Partner der SCHUFA sind Kreditunternehmen (Banken, Sparkassen) sowie Leasinggesellschaften. Auf Anfrage erhalten diese Partner Negativ- und Positivmerkmale der jeweiligen Kunden.
Zu den B-Partnern der SCHUFA zählen der Handel, Telekommunikation- und Dienstleistungsunternehmen. Diesen Vertragspartnern der SCHUFA werden lediglich Negativmerkmale der Kunden erteilt.
F-Partner sind vorwiegend Inkassounternehmen. Sie erhalten nur Adressenauskunft.