Die Schuldendienstfähigkeit drückt aus, ob ein Kreditnehmer in der Lage ist, den aufgenommenen Kredit in der vereinbarten Laufzeit zurückzuzahlen. Dies ist Voraussetzung für die Genehmigung eines Kredites, denn die Banken wollen die vergebenen Gelder natürlich zurück erhalten.
Vor Abschluss eines Kreditvertrages führen die Banken daher eine Bonitätsprüfung durch, die auch als Prüfung der Schuldendienstfähigkeit bezeichnet wird. Grundlage dieser Prüfung ist die Betrachtung des monatlichen Einkommens. Dieses muss dauerhaft erzielt werden und darf daher nicht befristet sein. Sofern das Einkommen lediglich befristet ist, darf die Laufzeit des Kreditvertrages nur bis zum Ende dieser Befristung vereinbart werden. So stellt die Bank sicher, dass während der Kreditlaufzeit ausreichend Geld zur Verfügung steht, um die Kreditraten bezahlen zu können. Zu den befristeten Leistungen, die häufig nicht von den Banken anerkannt werden, gehört das Elterngeld, aber auch das Arbeitslosengeld oder Umschulungsleistungen.
Für die Prüfung der Schuldendienstfähigkeit wird also das monatliche Einkommen betrachtet. Dieses Einkommen wird dann ins Verhältnis zu den bereits feststehenden Ausgaben gesetzt. Verbleibt ein Restbetrag, kann hieraus die Kreditrate finanziert werden. Je höher dieser Restbetrag ist, desto höher ist die Sicherheit der Bank bei Kreditvergaben, denn so ist es Kreditnehmern möglich, außergewöhnliche Belastungen ebenfalls aus dem Einkommen zu finanzieren und die Kreditrate dennoch zu bezahlen.
Bis vor einigen Jahren war die Schuldendienstfähigkeit weniger wichtig, wenn Kreditnehmer ausreichend hohe Sicherheiten zur Verfügung gestellt haben. Sicherheiten werden auch heute noch bei größeren Kreditsummen benötigt, allerdings sind sie nicht mehr allein für die Kreditentscheidung maßgeblich. Der Grund hierfür ist, dass die Verwertung von Sicherheiten für die Banken mit einem hohen Geld- und Personalaufwand verbunden ist und daher nicht lohnend ist. Lediglich dann, wenn als Sicherheiten Sparkonten oder Lebensversicherungen mit einem entsprechend hohen Rückkaufwert zur Verfügung gestellt werden, können die Banken mitunter auf die Schuldendienstfähigkeit verzichten, da diese Sicherheiten ohne großen Aufwand verwertet werden können. Dies ist in der Praxis jedoch sehr selten.