Den Kauf eine Immobilie muss man sich leisten können. Selbst wenn der Erwerber über eine entsprechende Summe an Eigenkapital verfügt, müssen die Banken doch entsprechende Gelder für die Finanzierung der Immobilie zur Verfügung stellen. Zumal der Kaufpreis der Immobilie nur ein Posten ist, der für die Finanzierung zu berücksichtigen ist, wenngleich allerdings der wichtigste. Denn nach dem Preis, den eine Immobilie kostet, richten sich die weiteren Kosten, die so genannten Erwerbsnebenkosten. Diese bestehen aus den Gebühren für die Grundbucheintragung sowie den Gebühren für die notarielle Beurkundung durch einen Notar.
Wenn der Verkauf einer Immobilie durch Vermittlung eines Maklers zustande gekommen ist, erhält dieser ebenfalls eine kaufpreisabhängige Courtage. Diese genannten Positionen sind aber nicht alle Erwerbsnebenkosten. Vielmehr muss der Käufer für den Erwerb seiner Immobilie auch Steuern zahlen, die so genannte Grunderwerbsteuer. Festgesetzt wird sie vom Finanzamt und beträgt 3,5 % nach dem im Notarvertrag beurkundeten Kaufpreis für die Immobilie. Ohne die Zahlung dieser Steuer kann der Käufer nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden.
Allerdings war es bis vor einigen Jahren noch strittig, ob die Zahlung der Grunderwerbsteuer wirklich zwingend Vor-aussetzung für einen Immobilienerwerb war. Die obersten Finanzgerichte urteilten jedoch unisono für die Rechtmäßigkeit dieser Steuer.
Ein wenig beeinflussen kann der Käufer die Höhe der Grunderwerbsteuer dennoch. Gerade bei gebrauchten Immobilien wird gerne eine Einbauküche oder Möbel mit verkauft. Diese stellen einen Wert dar, der im Kaufvertrag extra ausgewiesen werden kann und der den Kaufpreis für die Immobilie mindert. Da die Grunderwerbsteuer sich aber nur am Kaufpreis orientiert, können durch diese künstliche Kaufpreisminderung einige hundert Euro an Grunderwerbsteuer gespart werden.