Die Targobank gehört zu den Vertriebspartnern der KfW, über die ein Antrag auf Ausreichung des KfW-Studienkredites eingereicht werden kann. Der Studienkredit der Targobank ist demnach kein eigenes Produkt; vielmehr übernimmt die Targobank neben einigen anderen Privatbanken, Sparkassen und dem Studentenwerk für die KfW die Funktion der kontoführenden Stelle.
Der Studienkredit der Targobank oder, korrekter, der Studienkredit der KfW kann unabhängig vom eigenen Einkommen und vom Einkommen der Eltern beantragt werden und ist damit eine gute Alternative für alle Studierenden, die nicht BAföG berechtigt sind, aber dennoch nicht über die notwendigen Mittel zur Finanzierung des Studiums verfügen und sich das Studium auch nicht durch Jobs verdienen können oder wollen. Möglich ist aber auch die Kombination des Studienkredites mit BAföG oder anderen Bildungskrediten. Beantragen kann den Studienkredit jeder deutsche Staatsangehörige und deren Familienangehörigen unabhängig von der Staatsbürgerschaft, jeder EU-Bürger, der sich seit mindestens drei Jahren in Deutschland aufhält und jeder Bildungsinländer.
Der Antragsteller muss volljährig sein und darf das dreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Kredit wird zwar unabhängig von der Bonität des Antragstellers zur Verfügung gestellt, jedoch nicht bei Insolvenz des Antragstellers. Finanziert wird grundsätzlich nur das Erststudium; je nach Studiengang sind zum Ende des fünften (Bachelor oder FH) oder sechsten Semesters (Universität) Leistungsnachweise vorzulegen.
Voraussetzung ist die Immatrikulation an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Universität oder Fachhochschule. Der Kredit kann auch noch nach Beginn des Studiums beantragt werden, jedoch spätestens im Laufe des zehnten Semesters. Grundsätzlich wird er für maximal 14 Semester gewährt. Der Kredit dient zur Finanzierung des Lebensunterhaltes und wird nicht in einer Summe, sondern in monatlichen Raten zur Verfügung gestellt, die zwischen Euro 100 und Euro 650 betragen können. Die Rückzahlung beginnt nach Ende der Auszahlungsphase und einer Karenzzeit von sechs bis 23 Monaten. Die Tilgungsdauer kann zehn bis maximal 25 Jahre betragen, sofern der monatliche Tilgungsbeitrag den Betrag von Euro 20 nicht unterschreitet. Außerplanmäßige Rückzahlungen sind jederzeit möglich.
Die Zinsen für den Kredit werden von der KfW festgelegt und sind variabel; um das Zinsrisiko zu begrenzen, ist der Kredit mit einer über maximal fünfzehn Jahre laufenden Zinsgarantie ausgestattet, die zwar Zinserhöhungen zulässt, aber eine Zinsobergrenze festsetzt.
Die Zinsen sind laufend zu entrichten und werden mit dem monatlichen Auszahlungsbetrag verrechnet; möglich ist bei Vorlage eines Leistungsnachweises auch eine Zinsstundung bis zum Ende der Auszahlungsphase.