Bauspardarlehen können eine gute Ergänzung bei Immobiliendarlehen darstellen. Sie werden unter anderem als zweitrangige Darlehen eingesetzt, da die Bausparkassen in diesen Fällen keine Zinsaufschläge erheben. Gleichzeitig bieten Bauspardarlehen ein jederzeitiges Sondertilgungsrecht, so dass eine schnellere Entschuldung erreicht werden kann. Letztlich können Finanzierer, die ihr Haus nach 2008 gebaut oder erworben haben, zusätzlich die staatliche Förderung in Form der Riester-Zulagen für Bauspardarlehen nutzen.
Um ein Bauspardarlehen jedoch als Finanzierungsbaustein nutzen zu können, ist ein zuteilungsreifer Bausparvertrag von Nöten. Ist dieser nicht vorhanden, können Kreditnehmer bei den Bausparkassen jedoch ein tilgungsfreies Vorausdarlehen nutzen. Wie der Name schon vermuten lässt, wird dieses Darlehen als Vorauszahlung für den Bausparvertrag vergeben. Da das Darlehen tilgungsfrei ist, werden keine Tilgungsleistungen fällig, so dass Kreditnehmer nur die Zinskosten zu tragen haben. Diese orientieren sich wiederum an der Höhe der Absicherung sowie an der Bonität der Kreditnehmer und der Darlehenshöhe.
Gleichzeitig zu den Zinskosten für das tilgungsfreie Vorausdarlehen müssen Kreditnehmer aber auch Sparleistungen in den Bausparvertrag bezahlen. Diese Sparleistungen können aus eigenem Kapital, aber auch aus Vermögenswirksamen Leistungen stammen. Je nach Höhe der monatlichen Sparbeiträge ist der Bausparvertrag dann nach etwa sieben bis acht Jahren zuteilungsreif, so dass das Bauspardarlehen in Anspruch genommen werden kann. Mit der Auszahlung des Guthabens- sowie des Darlehensbetrages wird nun das Vorausdarlehen abgelöst, es besteht also nur noch das Bauspardarlehen.
Tilgungsfreie Vorausdarlehen ermöglichen somit, auch dann Bauspardarlehen in die Finanzierung zu integrieren, wenn noch kein Bausparvertrag vorhanden ist. Allerdings muss beachtet werden, dass die Tilgung bei Bausparverträgen häufig höher ist, weshalb in diesen Fällen höhere Ratenbelastungen beachtet werden müssen.
Sowohl die Vorausdarlehen wie auch die Bauspardarlehen werden durch Eintragung einer Grundschuld ins Grundbuch gesichert. Wie jedoch schon oben erwähnt ist es möglich, eine zweitrangige Eintragung zu wählen, um so ein zinsgünstiges erstrangiges Bankdarlehen zusätzlich in Anspruch zu nehmen.