Nach deutschem Recht ist ein Darlehen ein schuldrechtliches Verhältnis, nach dem der eine Vertragspartner dem anderen einen bestimmten Geldbetrag (Scheine, Münzen, Giralgeld) oder eine vertretbare Sache zu dessen in der Regel uneingeschränkten Nutzung zur Verfügung stellt. Das Darlehen wird in einem entsprechenden Darlehensvertrag vereinbart. Die Vertragspartner werden als Darlehensgeber (Gläubiger) und Darlehensnehmer (Schuldner) bezeichnet, es können sowohl Privatpersonen als auch juristische Personen sein. Die häufigste Form der Darlehensverträge sind zweifellos Kredite, die von Banken ausgereicht werden.
Ein Darlehensvertrag enthält neben der genauen Bezeichnung der Vertragspartner und ihrer Anschrift (Wohnsitz oder Unternehmenssitz) die genauen Bedingungen, zu denen das Darlehen ausgereicht wird.
Es muss eine Einigung über den zur Verfügung gestellten Geldbetrag bzw. die Sache getroffen werden. Des weiteren wird der Zeitpunkt der Rückgabe (Laufzeit) vereinbart. In den meisten Fällen geschieht dies über eine monatliche Ratenzahlung, so dass auch die Höhe der Raten sowie deren Fälligkeit genau benannt werden muss.
Für die Bereitstellung des Darlehens erhält der Darlehensgeber in den meisten Fällen ein Entgelt in Form von Zinsen auf den entliehenen Betrag. Höhe und Zahlungsmodalitäten der Zinsen (Zinssatz, Fälligkeit der Zinsen, variable Zinsen) sind ebenfalls genau zu vereinbaren. Der Zinssatz wird per annum, das heißt jährlich, berechnet. Ebenfalls zu vereinbaren sind eventuell weitergehend anfallende Kosten wie Bearbeitungsgebühr, Disagio und ähnliches.
In vielen Verträgen wird das Gesamtdarlehen sofort fällig gestellt, wenn der Darlehensnehmer mit der Rückzahlung in Verzug gerät.
Ein Darlehen kann gegen das Stellen einer Sicherheit gewährt werden, muss aber nicht daran gebunden sein. Die Besicherung eines Darlehens erfolgt in Form von Grundschulden oder der Stellung von Bürgschaften, aus denen im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers die Forderungen des Darlehensgebers befriedigt werden können.
Treten Banken als Darlehensgeber auf, wird in der Regel die Bonität des Antragstellers zum Beispiel durch Schufa-Auskünfte geprüft. Bei Anbietern von Darlehen ohne Bonitätsprüfungen sollten vor Abschluss des Vertrages die Konditionen genau geprüft werden. Sie sind meist teurer als andere Darlehen. Darlehen lassen sich untereinander über den Effektivzins vergleichen.
Der Darlehensgeber kommt seiner vertraglichen Pflicht mit Herausgabe oder Überweisung des Geldbetrages oder der Sache nach, der Darlehensnehmer mit Rückgabe und Zahlung des vereinbarten Entgeltes zum vereinbarten Zeitpunkt.