Grundschuldabtretung – wie, warum, wann?
5. Jul 2011Unter einer Grundschuldabtretung versteht man einen Wechsel des Gläubigers bei noch valutierenden Krediten, der als Kreditgeber die Rechte bei einer Immobilienfinanzierung neu erhält. Diese Grundschuldabtretung, auch Gläubigerwechsel genannt, muss im Grundbuch eingetragen werden und ist in den meisten Fällen die günstigere Alternative, als wenn eine Grundschuld gelöscht und für den neuen Gläubiger dann eingetragen wird. [...]